BAföG
aus Studierbar, dem Studierendenserver der Fachhochschule Dortmund
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bekommen alle Studierenden, die die Voraussetzungen, gem. §8, §9 und §10 erfüllen und deren Studium nicht von den Eltern finanziert wird. Gründe dafür können z. B. sein, dass sie sich das nicht leisten können, oder du bereits mehr als 6 Jahre von deinem Elternhaus unabhängig warst. Dann bekommst du sogar den BAföG-Höchstsatz.
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Antrag
BAföG wird NICHT nachträglich, sondern ab dem Eingangsdatum des Antrags bezahlt; es ist daher wirklich wichtig, wenn du die Anträge zu Semesterbeginn bereits beim Studentenwerk abgegeben hast.
Förderung
Während der Förderungszeit darfst du dich aber nicht ausruhen. Das BAföG-Amt schreibt dich regelmäßig an und verlangt von dir die erneute Einreichung des Antrages und der aktuellen Unterlagen. Außerdem musst du nach einer bestimmten Zeit nachweisen, dass du wirklich studierst und eine bestimmte Anzahl von Prüfungen erfolgreich abgelegt hast (z. B. mit dem Vordiplom).
Master
Im Grunde gibt es BAföG nur für ein einziges Studium (Erststudium). Daher gilt, die Besonderheiten für den Masterstudiengang zu beachten. Im BAföG-Gesetz gem.§ 7 Absatz 1a) ist die Förderung des Master ausdrücklich festgehalten. Neben dem Bachelorstudiengang darf kein anderer Studiengang existieren und der Master muss auf einem Bachelorstudiengang aufbauen. Das Höchstalter von 30 Jahren darf nicht überschritten werden (es gibt jedoch Ausnahmen). Nach dem Diplom wird der Master nicht gefördert, außer du hast neben dem Diplom-Titel gleichzeitig den Bachelor-Titel verliehen bekommen. Wer nach dem vierten Semester kein BAföG mehr bekommen hat, kann dies beim Master jedoch wieder bekommen.
Beratung
Der AStA der FH Dortmund betreibt zusammen mit dem Uni-AStA die Campusberatung. Wenn du also Fragen oder Probleme hast, dann lass dir einen Termin geben und geh zur Beratung. Das kann teilweise viel Ärger ersparen.

